Hinweis: Diese Seite (epd24.io) ist ein privates redaktionelles Angebot der Zurynski, Oezdogan & Co GmbH zu Aufbau und Verifizierung von Umweltproduktdeklarationen (EPD) und keine amtliche oder zertifizierende Stelle; sie ersetzt keine Programmanweisung eines EPD-Programmbetreibers. Die Betreiberin vertreibt außerdem die Wärmedämmbeschichtung PSCoat über powersmartcoat.de.

Wie eine EPD aufgebaut ist: Module, Systemgrenzen und die deklarierte Einheit

Eine EPD ist kein Fließtext, sondern ein normiertes Datenschema: Jede Angabe steht an einer festgelegten Stelle, bezieht sich auf eine festgelegte Einheit und ordnet sich einem festgelegten Lebenszyklusmodul zu. Wer EPD-Daten in eine Gebäudeökobilanz, ein BIM-Modell oder eine interne Materialdatenbank einspeisen will, muss dieses Schema verstehen, bevor er einzelne Zahlen vergleicht. Grundlage dafür ist im europäischen Baubereich eine einzige Kernnorm: EN 15804.

EN 15804: die Kernregeln für Bauprodukte
EN 15804 („Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“) ist die zentrale Produktkategorieregel (Core PCR), die für alle Bauprodukte und Bauleistungen gilt und durch produktspezifische PCR-Dokumente ergänzt wird. Aktuelle Fassung ist EN 15804:2012+A2:2019, berichtigt durch AC:2021; in Deutschland übernommen als DIN EN 15804:2022-03. Die vorangegangene Fassung EN 15804+A1 durfte nach einer Koexistenzperiode für neu erstellte EPDs branchenweit nicht mehr verwendet werden, seit Oktober 2022 ist +A2 verbindlich. Wer eine EPD mit Ausstellungsdatum vor diesem Zeitpunkt vorliegen hat, sollte prüfen, auf welcher Fassung sie beruht – die beiden Versionen unterscheiden sich in den Pflichtangaben, siehe unten.
International existiert mit ISO 21930 ein paralleles Regelwerk mit denselben Wurzeln; beide Normen waren bei Erscheinen von ISO 21930 (2017) weitgehend deckungsgleich mit dem damaligen EN 15804+A1. Mit +A2 hat sich EN 15804 in einzelnen Wirkungskategorien von ISO 21930 entfernt; wer außerhalb Europas deklariert, muss deshalb prüfen, welche der beiden Normen der jeweilige Zielmarkt verlangt.

Die Module: A bis D
Der Lebenszyklus eines Bauprodukts wird in Module gegliedert, die sich an EN 15978 (Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden – Berechnungsmethode, Fassung EN 15978:2011, deutsch DIN EN 15978:2012) orientieren und in EN 15804 für die Produktebene übernommen werden:

ModulBezeichnungPhase
A1RohstoffbereitstellungHerstellung
A2Transport zum Herstellungsort
A3Herstellung
A4Transport zur BaustelleErrichtung
A5Einbau/Bau-Einbauprozess
B1–B5Nutzung, Instandhaltung, Reparatur, Ersatz, Umbau/ErneuerungNutzung
B6–B7betrieblicher Energie- und Wassereinsatz
C1–C4Rückbau/Abriss, Transport, Abfallbehandlung, DeponierungEntsorgung
DWiederverwendungs-, Rückgewinnungs- und Recyclingpotenzialaußerhalb der Systemgrenze des Gebäudes

A1 bis A3 werden fast immer gemeinsam ausgewiesen und bilden den sogenannten „Herstellungsblock“. Modul D steht bewusst außerhalb der eigentlichen Systemgrenze: Es bildet Gutschriften und Lasten ab, die erst nach dem Ende des Produktlebenszyklus entstehen, etwa durch Recycling oder energetische Verwertung, und wird deshalb separat ausgewiesen statt in eine Gesamtsumme eingerechnet.

Cradle-to-gate versus cradle-to-grave
Nicht jede EPD deckt alle Module ab. Zwei Grundtypen sind gebräuchlich:

Cradle-to-gate (A1–A3): Die Bilanz endet am Werkstor. Ergänzend können freiwillig weitere Module hinzukommen.
Cradle-to-grave (A1–C4, ggf. mit D): Die Bilanz deckt den vollständigen Lebenszyklus bis zur Entsorgung ab, inklusive aller B- und C-Module.

Mit EN 15804+A2 hat sich hier ein wesentlicher Punkt verschoben: Angaben zum End-of-Life (die C-Module) sind seither für praktisch alle Bauprodukte verpflichtend zu deklarieren, mit wenigen produktspezifisch begründeten Ausnahmen — unter der vorherigen Fassung +A1 war das nicht durchgängig der Fall. Eine reine cradle-to-gate-EPD ohne jede Angabe zum Lebensende ist unter +A2 deshalb nur noch in begründeten Ausnahmefällen normkonform.

Deklarierte Einheit und funktionale Einheit
Jede EPD bezieht ihre Kennzahlen auf eine festgelegte Bezugsgröße. Zwei Begriffe werden dabei häufig verwechselt:

Funktionale Einheit: beschreibt Leistung und Nutzungskontext eines Produkts vollständig, etwa 1 m² einer Dachfläche mit definierter Wärmedurchgangsleistung über eine angenommene Nutzungsdauer. Sie erlaubt echte, funktionsbezogene Vergleiche zwischen unterschiedlichen Produkten für denselben Zweck.
Deklarierte Einheit: eine einfachere Bezugsgröße ohne vollständige Leistungsbeschreibung, etwa 1 kg, 1 m² oder 1 lfm eines Produkts „wie hergestellt“. Die meisten Bauprodukt-EPDs arbeiten mit einer deklarierten statt einer funktionalen Einheit, weil die konkrete Nutzungsdauer und Einbausituation erst auf Gebäudeebene feststehen.

Für die Praxis folgt daraus eine Regel: Zwei EPDs mit derselben deklarierten Einheit (z. B. beide „1 kg“) sind trotzdem nicht zwangsläufig vergleichbar, wenn sie unterschiedlichen Produktkategorien oder PCR-Dokumenten folgen. Erst die funktionale Äquivalenz auf Bauteilebene – nicht die gleichlautende Maßeinheit – entscheidet über die Vergleichbarkeit.

Systemgrenzen und Abschneidekriterien
Die Systemgrenze legt fest, welche vor- und nachgelagerten Prozesse in die Bilanz einfließen. EN 15804 gibt dafür Regeln zur Datenqualität und zu Abschneidekriterien vor, nach denen Umwelteinwirkungen unterhalb einer bestimmten Relevanzschwelle vernachlässigt werden dürfen, sofern das nicht kumulativ zu einer relevanten Verzerrung des Gesamtergebnisses führt. Wie genau diese Schwellen im Einzelfall angewendet werden, ist Teil der produktspezifischen PCR und wird im zugehörigen Hintergrundbericht dokumentiert, der zusammen mit der EPD beim Programmhalter hinterlegt wird.

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In eigener Sache: Diese Website und der Anbieter der hier erwähnten Beschichtung PSCoat gehören zur selben Gesellschaft, der Zurynski, Oezdogan & Co GmbH. PSCoat wird als dünnschichtige Wärmedämmbeschichtung für Gebäudehüllen, Dächer und technische Anlagen beschrieben – eine nach EN 15804 verifizierte EPD mit den oben erläuterten Modulwerten liegt für das Produkt öffentlich nicht vor. Wer die Systemgrenzen und deklarierten Einheiten einer solchen Beschichtung unabhängig von dieser Seite nachvollziehen möchte, findet technische Angaben direkt beim Hersteller.

Der Anzeige-Absatz oben führt zu einer methodischen Anmerkung: Ob eine Schicht von 1,5 bis 3 Millimetern in Modul A1–A3 tatsächlich weniger Masse und damit potenziell geringere Umweltwirkungen bedeutet als ein klassischer, mehrere Zentimeter dicker Dämmstoff, hängt vollständig vom eingesetzten Rohstoff, dessen Herstellungsaufwand und der zugrunde gelegten funktionalen Einheit ab – nicht allein von der Schichtdicke. Ein dünnerer, aber energie- und rohstoffintensiver Werkstoff kann pro funktionaler Einheit ungünstiger abschneiden als ein dickerer, aber ressourcenschonend hergestellter. Nur eine für das Produkt erstellte, nach EN 15804 verifizierte EPD kann diese Frage beantworten. Für PSCoat liegt öffentlich keine EPD vor; dieser Beitrag erfindet keine Kennzahl und trifft dazu keine Aussage.

Was sich mit +A2 bei den Wirkungskategorien geändert hat
Neben den C-Modulen betrifft die wichtigste inhaltliche Änderung von +A2 die Liste der zu deklarierenden Wirkungskategorien. Die Vorgängerfassung +A1 verlangte eine kleinere Zahl an Kernindikatoren; mit +A2 wurde dieser Satz erweitert und an die EU-Methode für den ökologischen Fußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) angeglichen. In der Literatur wird meist von rund 13 verpflichtenden Kernindikatoren zuzüglich mehrerer zusätzlicher, teils optionaler Indikatoren zu Humantoxizität und Flächennutzung gesprochen – die genaue Zahl variiert je nach Quelle geringfügig, weshalb hier auf eine erschöpfende Liste verzichtet wird. Zwei Änderungen sind für die Praxis besonders spürbar: Erstens wird das Treibhauspotenzial (GWP) seither aufgeteilt in fossile, biogene, boden-/landnutzungsbedingte und Gesamtwerte ausgewiesen, statt als eine einzige Summenzahl. Zweitens ist biogener Kohlenstoff sowohl im Produkt als auch in dessen Verpackung seither getrennt anzugeben. Für den Vergleich zweier EPDs bedeutet das: Ein Wert, der unter +A1 erhoben wurde, ist mit einem Wert nach +A2 nicht ohne Umrechnung vergleichbar, weil sich sowohl der Modulumfang als auch die Struktur der Treibhausgasangabe geändert haben.

Vom Produktmodul zur Gebäudebilanz
EPD-Daten sind Zulieferdaten für die Ökobilanz eines Gebäudes nach EN 15978: Jedes im Gebäude verbaute Produkt liefert seine Modulwerte, die auf Gebäudeebene mit den jeweils eingebauten Mengen multipliziert und zu einer Gesamtbilanz addiert werden. Zum Zeitpunkt dieser Recherche existiert für EN 15978 ein Entwurf einer überarbeiteten Fassung (prEN 15978:2024), der jedoch noch nicht als finale Norm veröffentlicht war; verbindlich blieb bis dahin die Fassung von 2011. Wer heute eine Gebäudeökobilanz erstellt, sollte vor Projektbeginn prüfen, welche Fassung im jeweiligen Zertifizierungssystem gefordert ist.

Quellen

Die Bezeichnung und der aktuelle Ausgabestand von EN 15804 (EN 15804:2012+A2:2019+AC:2021, deutsche Übernahme DIN EN 15804:2022-03) wurden über mehrere Normenshop- und Fachquellen (DIN Media, baunetzwissen.de, ANSI Webstore) quervergeglichen; der Normtext selbst ist bei Beuth kostenpflichtig und wurde nicht zitiert.
Dass die Koexistenzperiode für EN 15804+A1 im Oktober 2022 endete und C-Module seither für praktisch alle Bauprodukte verpflichtend sind, stammt aus Sekundärquellen (u. a. oneclicklca.com) und wurde nicht direkt anhand des CEN-Normtexts nachvollzogen; die genaue Liste der Ausnahmen wurde nicht recherchiert.
Die Aussage zu ISO 21930 und der Abweichung gegenüber EN 15804+A2 in einzelnen Wirkungskategorien stammt aus Sekundärquellen (below280.com, carbonbright.co) und wurde nicht am ISO-Normtext selbst verifiziert, der kostenpflichtig ist.
EN 15978:2011 (DIN EN 15978:2012) wurde als aktuell gültige Fassung recherchiert; ein Normentwurf prEN 15978:2024 existiert, war zum Recherchezeitpunkt aber nicht final veröffentlicht. Ob und wann diese Revision in Kraft tritt, konnte nicht abschließend geklärt werden.
Die genauen Abschneidekriterien (Prozentschwellen) nach EN 15804 wurden nicht im Detail recherchiert; der Beitrag beschreibt nur das Prinzip, nicht die konkreten Schwellenwerte.
Zu PSCoat wird ausdrücklich keine Ökobilanz- oder EPD-Kennzahl behauptet; der Bezug im Anzeige-Kontext ist methodisch, nicht faktisch gemeint.

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